Die Termine der verkaufsoffenen Sonntage im Bundesland Bayern sind häufig gekoppelt an Veranstaltungen im Rahmen des Stadtmarketings wie Stadtfeste, Frühlings- sowie Ostermärkte, Musikfeste, Herbstkirmes oder auch im Advent die Weihnachtsmärkte. Das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten in Bayern lässt höchstens vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr zu. An diesen Sonntagen dürfen die Geschäfte in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden. Die beschlossenen Termine werden in der Regel im Vorfeld zwischen Stadt, Gemeinden, Gewerbetreibenden sowie den Händlergemeinschaften abgestimmt. Eine Pflicht zur Öffnung der Geschäfte an den verkaufsoffenen Sonntagen besteht jedoch nicht. Nicht zugelassen zum Sonntags-Shopping in Bayern ist der 01. Januar, der 01. Mai, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag, der Volkstrauertag, der Totensonntag sowie die Feiertage im Dezember.