Öffnungszeiten

Öffnungszeiten in Deutschland

In Deutschland wurde die Zuständigkeit für die Regelung der Ladenschlusszeiten auf die Länder übertragen. In acht Ländern wurden die Ladenschlusszeiten an den Werktagen freigegeben (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein). Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern kennen Beschränkungen an Samstagen. Gesetzliche Ladenschlusszeiten an den Werktagen gibt es in den Ländern Bayern und Saarland (20.00 bis 06.00 Uhr), Rheinland-Pfalz und Sachsen (22.00 bis 06.00 Uhr). An den Sonn- und Feiertagen müssen die Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen bleiben. Besondere Regelungen für den Verkauf an Sonn- und Feiertagen gibt es weiterhin für bestimmte Verkaufsstellen (Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen in Touristengebieten, auf Bahnhöfen und auf Flugplätzen) sowie für den Verkauf von bestimmten Waren (Blumen und Pflanzen, Back- und Konditorwaren sowie landwirtschaftliche Produkte).